Spenden Team 4 Haende
Ich möchte

Regelmäßig oder einmalig spenden – jede Spende hilft!

Wir freuen uns über jeden Betrag, mit dem wir gemeinnützige Initiativen unterstützen können.
Hier erfahren Sie, wie Sie unsere Arbeit mit kleinen und großen Spenden fördern können.

Überweisung

oder Dauerauftrag

Betrag und Zeitpunkt entscheiden Sie und behalten die komplette Kontrolle, wie Sie unsere Arbeit unterstützen.

Telefon Service

ganz persönlich

Wir senden Ihnen gerne den vorbereiteten Vordruck, Dauerauftrag, oder Bankeinzug, passend für Ihre Spende.

PayPal

ganz einfach

Hier per Kreditkarte oder PayPal.

Spenden
Spenden
Hier finden Sie die wichtigen Spenden-Informationen.

Überweisung oder Dauerauftrag

Konto-Inhaber –Burg-Steinfurt Stiftung
IBAN –DE12 4004 0028 0123 4343 00
Verwendungszweck –Spende
Commerzbank (BLZ): 400 400 28 Konto-Nr.: 123 43 43 00

Unsere Daten für die Spende.
Sie können sicher sein, dass Ihre
Spenden von uns immer sinnvoll
eingesetzt werden.


Telefon Service

Bitte rufen Sie uns an
wir schicken Ihnen die
vorbereiteten Unterlagen. 

Helfen Sie jetzt! Ganz einfach.

Hier finden Sie einen vorbereiteten
Bankeinzug. Herunterladen, ausdrucken,
ausfüllen und per Post abschicken.


Spenden an die Burg-Steinfurt Stiftung sind steuerlich absetzbar, da wir ausschließlich anerkannte gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Zuwendungsbestätigungen verschicken wir stets unaufgefordert im folgenden Kalenderjahr bei Spenden über 300 Euro zu. Bei einer Spende unter 300 Euro reicht Ihr Zahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Bei Spenden ab 300 Euro geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.

Sie können den erteilten Bankeinzug jederzeit ändern. Sie ermächtigen die Burg-Steinfurt Stiftung widerruflich, einen vereinbarten Spendenbetrag im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einzuziehen. Zusätzlich können Sie diese Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank binnen 6 Wochen widerrufen und der Spendenbetrag wird zurückgebucht.

Sie können in die bestehende Burg-Steinfurt Stiftung „zustiften“. Eine Zustiftung kann jederzeit erfolgen. Der Gesetzgeber bietet attraktive Steuerabzugsmöglichkeiten, um die Tätigkeit und das Wirken von Stifterinnen und Stiftern zu fördern. Das Team der Burg-Steinfurt Stiftung gibt Ihnen gerne wertvolle Hinweise. Kontaktieren Sie uns.

Sie brauchen für eine Initiative Unterstützung und möchten es bekanntmachen, dann schicken Sie uns Ihr Anliegen und beschreiben Sie Ihr Vorhaben, damit wir über eine mögliche Förderung entscheiden können.

Gefördert werden gemeinnützige und mildtätige Zwecke aus den Bereichen:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Bildung, Erziehung und Ausbildung
  • Kunst & Kultur
  • Landschafts- & Umweltschutz
  • Denkmalschutz
  • Heimatgedanke & Brauchtum

Einfach stiften – dauerhaft helfen