Selber Stiften
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Selber Stiften

Die Burg-Steinfurt Stiftung ist gerne Ansprechpartner bei möglichen Fragen
und gibt wertvolle Hinweise zur Umsetzung natürlich ganz vertraulich.

in die Burg-Steinfurt Stiftung

Eine dauerhafte Investition, jedes Jahr werden die erwirtschafteten Erträge gemeinnützig eingesetzt.

Nachlass an die Burg-Steinfurt Stiftung

Einen Teil des Nachlasses, z.B. Immobilie, per Testament für den guten Zweck einsetzen.

ihre eigene Stiftung

Bietet viel Möglichkeiten. Selber gestalten und aktiv sein mit einem erfahrenen Partner.

Nachhaltigkeit par excellence

Die Stiftung

Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Mit ihrer Hilfe werden soziale Fundamente gelegt und Zukunftsperspektiven eröffnet. Stiftungen verkörpern eine besondere Form aktiver, bürgerschaftlicher Beteiligung. Sie beweisen in besonderer Weise Gemeinschafts- und Solidaritäts Bewusstsein – und genau darauf ist unsere Gesellschaft heute mehr denn je angewiesen. Durch die Errichtung einer Stiftung oder das Zustiften in eine bestehende Stiftung helfen Sie dauerhaft. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

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Eine dauerhafte Investition

Zustiftung

Die Zustiftung führt nicht zur Neugründung einer Stiftung, sondern bedeutet die Zuführung von Vermögen in das Stiftungskapital der bestehenden Burg-Steinfurt Stiftung. Das Vermögen kann dabei aus Geldvermögen, Immobilien, Beteiligungen oder Wertgegenständen bestehen.

Im Unterschied zu der reinen Spende an eine Stiftung, die von der Stiftung unmittelbar zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden muss, führt die Zustiftung dazu, dass das zugestiftete Kapital langfristig erhalten bleibt. Denn nur die aus dem zugestifteten Kapital erwirtschafteten Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet. Wie bei einer Spende können Sie ohne Aufwand in die bestehende Burg-Steinfurt Stiftung „zustiften“. Eine Zustiftung kann jederzeit erfolgen.

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Ihr letzter Wille hilft helfen – Engagement über den Tod hinaus

Testamentsstiftung

Gemeinnützige Organisationen wie die Burg-Steinfurt Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Alles, was Sie dieser Organisation hinterlassen, kommt zu 100 Prozent beim Empfänger an.

Wenn Sie einen Teil Ihres Erbes einem guten Zweck zukommen lassen möchten, muss ein Testament errichtet werden. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt. Testamente können privatschriftlich (handschriftlich) oder notariell (Entwurf und Beurkundung durch einen Notar) errichtet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob alles wie gewünscht zum Ausdruck gebracht wird, sollte auf jeden Fall einen Rechtsanwalt oder Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass Wünsche unmissverständlich und rechtlich korrekt formuliert werden. Wird die Burg-Steinfurt Stiftung Alleinerbin, übernimmt sie in jedem Fall Ihre Grabpflege, auch ohne dass dies testamentarisch angeordnet wäre. Darüber hinaus achten wir streng darauf, dass die Auflagen in Ihrem Testament erfüllt werden. Die Burg-Steinfurt Stiftung arbeitet mit qualifizierten Partnern in Ihrer Nähe, die mit ihrer langjährigen Erfahrung dafür sorgen, dass ein Nachlass würdig und rechtlich versiert betreut wird. Dabei behalten wir auch stets die Kostenseite im Auge, da wir uns der besonderen Verantwortung gegenüber unseren Erblassern bewusst sind.

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Ihre Stiftung – für die Ewigkeit

Treuhandstiftung

Dauerhaft helfen mit Ihrer eigenen Stiftung unter dem Dach der Burg-Steinfurt Stiftung

Die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung ist ein bürokratischer Aufwand von mehreren Monaten und abhängig von der Höhe des Stiftungsvermögens müssen jährliche Berichte und Bilanzen für die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt erstellt werden.

Wesentlich einfacher ist die Gründung einer Treuhandstiftung. Nach deutschem Recht ist es jederzeit möglich, unter dem Dach einer bestehenden Stiftung eine eigene unselbständige Stiftung zu gründen – nach Ihren Wünschen, mit einem selbst gewählten Namen und eigener Steuernummer. Sie bestimmen die Ziele und Schwerpunkte. Unter dem Dach der Burg-Steinfurt Stiftung, einer eingetragenen, rechtlich selbständigen und gemeinnützigen Stiftung, können Sie Ihre Stiftung zugunsten von gemeinnützigen Zwecken im Kreis Steinfurt gründen.

Die Gründung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung ist bereits ab 10.000 Euro möglich, aber erst ab 500.000 Euro sinnvoll. Die Burg-Steinfurt Stiftung übernimmt für Sie die Verwaltung wie Buchführung und Jahresabschluss. Bei der Anlage des Stammkapitals werden Sie von der Burg-Steinfurt Stiftung unterstützt, damit nachhaltige Kapitalerträge für Förderprojekte erwirtschaftet werden. Eine Stiftung nutzt in der Regel nur die Kapitalerträge für Förderprojekte, das Stammkapital bleibt unangetastet. So wird Ihre Stiftung zu einem Vermächtnis für die Ewigkeit.

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Ein Thema bei der Zustiftung

Steuervorteile

Die Burg-Steinfurt Stiftung ist vom Finanzamt Steinfurt als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und kann verschiedene gemeinnützige Zwecke fördern. Der Gesetzgeber bietet attraktive Steuerabzugsmöglichkeiten, um die Tätigkeit und das Wirken von Stifterinnen und Stiftern zu fördern. Bei Zustiftungen in bestehende Stiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von € 1 Million im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Veranlagungszeiträumen vom Zustifter als Sonderausgabe in seiner Einkommensteuererklärung abgezogen werden.

Möchten Sie sich über die Möglichkeiten der dauerhaften Hilfe informieren?

Das Team der Burg-Steinfurt Stiftung gibt Ihnen wertvolle Hinweise und erläutert die Möglichkeiten der Zustiftung, Stiftungsgründung und Nachlassregelung. Wir behandeln Ihre Informationen natürlich vertraulich. Kontaktieren Sie uns.